Sicherheitstechnische Betreuung

Sie suchen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Unsere Leistungen im Überblick:
Betreuung aller Branchen nach den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften.

Berechnung der gesetzlich vorgeschriebenen Jahres-Einsatzzeit

Unternehmensbegehungen in regelmäßigen Abständen

Gefährdungsbeurteilung (Risiko-Analysen) für die Arbeitsplätze, Betriebsmittel bzw. Gefahr- oder Biostoffe.

Übersichtlich gegliederte Berichtserstellung nach jedem Besuch

Dienstleistungsvertrag mit Pflichtenheft

Beratung bei gesundheitsfördernder Bürogestaltung und Einrichtung

Sicherheitsvorschriften in älteren Gebäuden kostengünstig umsetzen

Erstellung von Betriebsmittel-, Gefahr- bzw. Biostoffkatastern

Erstellung von Betriebsanweisungen

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Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren

Sie suchen für ein Bauprojekt den Koordinator nach Baustellenverordnung?

Unsere wichtigsten Leistungen im Überblick:

Koordination während der Planungsphase

  • Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Beratung zur Sicherheit des späteren Gebäudes (nach Arbeitsstättenverordnung)
  • Erstellung der Unterlagen für spätere Arbeiten am Gebäude
  • Erstellung der Baustellenordnung
  • Erstellung von notwendiger Notfallplanung für die Baustelle

Koordination während der Planungsphase

  • Beratung bei der Baustelleneinrichtung
  • Aushang des SiGe-Planes, der Baustellenordnung und der Notfallplanung
  • Einweisung der Nachunternehmer in die baustellenspezifischen Gefahren und Regeln
  • Koordination der gemeinsam genutzten Sicherheitseinrichtungen
  • Kontrolle der Einhaltung der Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes
  • Protokollerstellung bei Bedarf

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Prüfung von Leitern und Tritten (Leiterprüfung) nach DGUV Information 208-016:

Leitern, Tritte und Co., die zum Beispiel von Beschäftigten oder Besuchern an der Arbeitsstätte oder an öffentlichen Orten genutzt werden, sind Arbeitsmittel, die im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (kurz BetrSichV) vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Zum einen müssen Leitern, Tritte und Co. natürlich dahingehend davor gesichert werden, dass sie nicht von Unbefugten genutzt oder auch betreten werden. Zum anderen müssen sie auch einer regelmäßigen Leiterprüfung unterzogen werden. Doch wie sollte diese Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 aussehen? Was sollte man über eine Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 wissen? Wie oft sollte eine solche Prüfung von Leitern und Tritte nach DGUV Information 208-016 durchgeführt werden? Und darf jedermann eine Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Information 208-016 durchführen?

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Regalinspektion, Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635

Bei der Prüfung Regalanlagen nach DIN 15635 muss in regelmäßigen Abständen von maximal 12 Monaten ein Regalprüfer (fachkundige Person) eine Inspektion der Regale vornehmen. Die Regalprüfung hat seitens einer Person zu erfolgen, die nach den technischen Regeln gemäß TRBS 1203 ausgebildet ist.

Ist die Regalinspektion Pflicht?

Die Regalinspektion nach DIN 15635 ist Pflicht und wird durch die BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) konkretisiert. Die Regalinspektion nach DGUV ist Pflicht, weil es im Bereich der Lagerhaltung zahlreiches Gefährdungspotential gibt. Bei der Regalinspektion nach DGUV wird berücksichtigt, dass Gabelhubwagen, Schubmaststapler, Gabelstapler und andere Flurförderfahrzeuge und Regalbedienfahrzeugen ihren Einsatz finden. Nach den Vorgaben der Regalinspektion nach DGUV ergibt sich daraus eine erhöhte Beschädigungsgefahr für die Bauteile der Regale. Bei Lägern, die manuell bedient werden, sind Beschädigungen an den Regalen nicht auszuschließen. Deshalb ist die Regalinspektion nach DGUV Pflicht und muss grundsätzlich bei allen Regalen, die gewerblich genutzt werden, durchgeführt werden.


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