Alle Arbeitnehmer mindestens einmal im Jahr unterweisen

Nach Arbeitsschutzgesetz und den nachfolgenden Verordnungen sowie den Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind alle Arbeitnehmer mindestens einmal pro Jahr in die Gefahren am Arbeitsplatz und die Maßnahmen zu deren Abwendung zu unterweisen.

Für solche Unterweisungen sind wir die Fachleute. Wir haben moderne Medien sowie die notwendige Präsentationstechnik und können eine Unterweisung für Ihre Mitarbeiter speziell zugeschnitten auf die Arbeitsplätze und Ihr Unternehmen konzipieren, vorbereiten und durchführen.